Aus vielen Gesprächen mit Eigentümerinnen und Eigentümern haben wir mitgenommen, dass die kurze Kündigungsfrist von vier Wochen in unseren Verträgen sehr begrüßt wird.
Jeder unserer Vertragspartner kann Verträge mit uns mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Soweit so gut.
Aber …
Aber was, so durchaus die berechtigte Frage, wenn nicht unser Partner kündigen sollte, sondern bona in? Dann steht der Vertragspartner in vier Wochen mit einem ziemlich kurzen Hemd da. Die Agentur oder den Service neu aufsetzen und wieder erfolgreich Gäste begrüßen, kann wesentlich länger dauern!
Korrekt.
Daher hier unsere Abänderung von Kündigungsfristen:
Kündigungsfrist der Verträge mit uns für unsere Vertragspartner: 4 Wochen.
Kündigungsfrist der Verträge mit uns durch bona in: 6 Monate.
Ist das ein Wort?
Diese Fristen gelten ab sofort und wir wenden sie mit dieser Veröffentlichung einseitig gerne auch auf bereits geschlossene Verträge an.
Risikoloser kann eine Zusammenarbeit nicht gestaltet werden!
Und unsere Preise? Die sind ohnehin unschlagbar. Dabei bleibt es auch!